Allgemeine Geschäfts­bedingungen

primasello GmbH

§ 1 Einleitung

1.1 Diese AGB regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der primasello GmbH als Hersteller eines Registrierkassenprogramms und Verkäufer von Registrierkassen und Kassenzubehör, nachfolgend primasello genannt, und einem Käufer, nachfolgend Vertragspartner genannt. Eine aktuelle Aufzählung der von primasello angebotenen Produkte befindet sich auf https://primasello.eu

1.2 Als Vertragspartner gilt jedes Unternehmen gem. § 14 BGB, ob natürliche oder juristische Person, und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die mit primasello einen Vertrag abschließen.

1.3 Der Vertragspartner erkennt an, dass alle Leistungen durch primasello ausschließlich zu den nachstehenden oder gesondert in einem schriftlichen Einzelvertrag ausgehandelten Bedingungen ausgeführt werden. Soweit in einem Einzelvertrag keine abweichenden Bedingungen ausgehandelt wurden gelten diese AGB.

1.4 Registrierkassen von primasello sind als All-In-One-Systeme konzipiert. Das übertragen von Softwarebestandteilen auf eine andere Hardware oder eine jedwede Vervielfältigung ist dem Vertragspartner ausdrücklich verboten.

§ 2 Zustandekommen der Verträge

2.1 Verträge über den Kauf von Produkten von primasello kommen durch Anfrage und Angebotslegung durch primasello zustande.

2.2 Angebote von primasello sind stets freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch primasello als geschlossen oder wenn primasello beginnt den Vertrag zu erfüllen.

2.2.1 Produktangaben über primasello Produkte sind Dritten gegenüber nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

§ 3 Preis, Zahlung, Lieferung, Verzug

3.1 Preis ist der jeweils zum Kaufzeitpunkt angeführte Preis oder der mit primasello ausverhandelte Preis.

3.2 Die Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von primasello auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

3.2.1 Sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben fällig, trägt diese der Vertragspartner.

3.2.2 Der Vertragspartner akzeptiert die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail oder Post, nach Wahl von primasello.

3.2.3 Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Ansprüche von primasello mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

3.3 Ohne abweichende Vereinbarung ist der Kauf bei primasello nur per Vorauskasse möglich.

3.4 Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

3.5 primasello geht grundsätzlich keine Fixgeschäfte ein. Jegliche angaben über einen voraussichtlichen Liefertermin sind ohne Gewähr.

3.6 Besteht eine Bestellung aus mehreren Positionen ist primasello zu Teillieferungen berechtigt.

3.6.1 Ein Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt primasello weitere Lieferungen zurückzuhalten ohne für eventuell daraus resultierende Mehraufwendungen oder einen Schaden aufkommen zu müssen.

3.6.2 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist primasello berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

3.6.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

§ 4 Zusendung und Gefahrtragung

4.1 Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Kaufgenstandes an das Transportunternehmen auf den Vertragspartner über.

§ 5 Eigentumsrecht bei Kauf

5.1 Die gelieferte Registrierkassen und andere Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen) im uneingeschränkten Eigentum von primasello.

5.2 Im Falle des Verzuges ist primasello berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer primasello erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen, das Recht auf Wandlung zusteht, behält primasello sich uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

6.2 Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall unverzüglich und schriftlich oder per E-Mail an support@primasello.eu geltend zu machen.

6.3 Die Ware ist nach der Lieferung unverzüglich zu untersuchen, aus der Verpackung zu nehmen und elektronische Geräte auf deren Funktionsfähigkeit (einschalten) hin zu überprüfen . Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, primasello bekannt zu geben.

6.4 Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

6.5 Verdeckte Mängel sind unverzüglich , spätestens aber innerhalb von 7 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.6 Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Beim Verkauf von Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung. Beim Verkauf gebrauchter Hardware durch primasello ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

7.1 Haftung von primasello

7.1.1 primasello haftet nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. primasello ist nicht verantwortlich, wenn Leistungen aufgrund von Umständen, die nicht in seiner Sphäre liegen, nicht erbringen kann.

7.1.2 Für telefonische Auskünfte oder mündliche Äußerungen bzw. Erklärungen seiner Mitarbeiter haftet primasello nicht, soweit diese in der Folge nicht schriftlich bestätigt wurden.

7.1.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, von Zinsverlusten, steuerlichen Folgen und Finanzstrafen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen primasello ist ausgeschlossen.

7.1.4 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

7.1.5 Jede Haftung von primasello ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in der Höhe € 50.000 (Euro fünfzigtausend).

7.1.6 Die Versicherungssumme gilt pro Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter und/oder Vertragspartner ist der jeweilige Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.

7.1.7 primasello haftet nur gegenüber dem Vertragspartner, nicht jedoch gegenüber einem Dritten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Vertragspartners mit den Leistungen von primasello in Kontakt kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, primasello vollkommen schad- und klaglos zu halten.

7.2 SCHRIFTFORMERFORDERNIS

7.2.1 Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von dieser Vereinbarung. E-Mail genügt.

7.2.2 Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die Adresse von primasello oder per E-Mail an office@primasello.eu zu richten.

7.3 VERJÄHRUNG/PRÄKLUSION

7.3.1 Sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen asello, wenn sie vom Vertragspartner nicht binnen sechs Monaten, in dem der Vertragspartner vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach einem anspruchsbegründenden Verhalten.

7.4 SALVATORISCHE KLAUSEL

7.4.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bedingung entsprechende, wirksame Bestimmung treten.

7.5 RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

7.5.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Wenn ein Kaufvertrag über Waren Vertragsgegenstand sein sollte gilt das UN-Kaufrecht nicht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.5.2 Erfüllungsort für Leistungen des Vertragspartners und primasello ist der Sitz von primasello.

7.5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Frankfurt am Main.

7.5.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

7.6 Informationen zum Widerrufsrecht

7.6.1 Das Angebot von primasello richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern unterliegen nicht diesen AGB.

7.6.2 Verträge zwischen primasello und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich diesen AGB. Davon abweichende AGB, Ein- oder Verkaufsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit als sie diesen AGB nicht widersprechen.

Stand: 01.07.2022

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