Muss man Trinkgeld versteuern?
Grundsätzlich ist das Trinkgeld nicht zu versteuern, wenn der einzelne Arbeitnehmer das Trinkgeld direkt behalten darf. Sollte es im Betrieb jedoch so sein, dass das Trinkgeld gesammelt und dann gleichmäßig auf die Arbeitnehmer aufgeteilt wird muss es doch versteuert werden. Hier geht es darum, dass bei der Trinkgeld-Sammlung der persönliche Bezug fehlt. Sollten Sie der Inhaber des Betriebs sein müssen sie ihr Trinkgeld ebenfalls versteuern, da diese Einnahmen als Inhaber immer als Betriebseinnahmen zählen und somit nicht in die Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 51 EstG) fallen.
Was bedeutet „persönlicher Bezug“ in Hinsicht auf Steuerfreies Trinkgeld?
Das Trinkgeld eines Mitarbeiters wird dann als steuerfrei bezeichnet, wenn es vom Gast freiwillig bezahlt, direkt an den Mitarbeiter geht. Die direkte Zahlung an den Mitarbeiter stellt den sogenannten „persönlichen Bezug“ dar. Diese Tatsache ist für das Finanzamt von großer Bedeutung, um sagen zu können, ob dieses Trinkgeld steuerfrei ist.
Trinkgeld in der Kasse versteuern
In vielen Kassen ist es heutzutage schon möglich Trinkgeld direkt in der Abrechnung zu versteuern. Auch die primasello Kasse bietet Ihnen diese Möglichkeit damit Sie auch bei diesem Thema rechtlich zu 100% auf sicherer Seite sind. So ist es Möglich bei Trinkgeld-Sammlung sofort den richtigen Steuersatz zu vermerken sodass auch in der Buchhaltung alles korrekt aufscheint.