Was ändert sich?
Am 1. Juli 2020 trat für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen eine vorübergehende Verordnung in Kraft in der beschlossen wurde, dass die Umsatzsteuer 7% anstatt 19% beträgt. Diese sollte die Wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie ein wenig abdämpfen. Davon ausgenommen waren Getränke. Dieser Beschluss war allerdings bis Ende 2023 befristet und endet nun am 31.12.2023. Das heißt, dass ab 1. Januar 2024 wieder 19% Umsatzsteuer fällig werden anstatt die zwischenzeitlichen 7%. Weiterhin gelten die 7% aber für “außer Haus Konsum”, also Speisen die mitgenommen und nicht vor Ort verzehrt werden und Getränke bleiben weiterhin gleich, die immer mit 19% versteuert sind.
Für wen gelten diese Änderungen?
Von der Umsatzsteuersenkung betroffen waren grundsätzlich die Branchen der Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel wo verzehrfertige Speisen angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel Restaurants, Gaststätten, Kaffees, Bäckereien, Imbisse aber auch Catering-Unternehmen.